Keine Urheberrechtsverletzung passiert aus Versehen
Man muss kein Jurist sein, um zu wissen, dass es das Urheberrecht gibt und dass davon Bilder, Texte, Logos, Grafiken, Musik und Videos betroffen sind. Auch weitere Werke, z.B. Rezepte, Tabellen, Skizzen, Strickanleitungen, Bastelanleitungen usw. können Urheberschutz genießen.
Wer sich Werke anderer zu Nutzen macht oder gar als das eigene Werk ausgibt, muss damit rechnen, dass er vom Urheber abgemahnt und zur Kasse gebeten wird.
Angebliche Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Das Urheberrecht ist so allgegenwärtig, dass man in der Rechtssprechung davon ausgeht, dass jeder es kennt. Regelmäßig erkennen Gerichte die Absicht auf Seite des Täters an. Urheberrechtsverletzungen werden genauso bewusst begangen wie ein Ladendiebstahl.
Wann immer du Text, Bild oder ein ähnliches Werk verwendest, das du nicht selbst erstellt hast, läufst du als Nutzer bzw. Verwerter Gefahr, eine Urheberrechtsverletzung zu begehen.
Wirst du dabei erwischt, zahlst du. Auch droht Gefängnisstrafe.
Abmahnung mit Deppenzuschlag
Klingt harsch? Nein! Sämtliche Arbeitskollegen, Kunden und auch ich selbst – wir können ein Lied davon singen, mit welch impertinentem Verhalten Straftäter reagieren, wenn man sie der Urheberrechtsverletzung überführt hat. Einsicht hat noch keine und noch keiner gezeigt. Für den verursachten Schaden sind trotzdem bis auf wenige Ausnahmen fast alle aufgekommen.
Je dreister du dich als Täter verhälst, je mehr Aufwand du dem Urheber bereitest, seine Rechtsansprüche gegen dich durchzusetzen, desto teurer wird es für dich.
Du weißt genau, was du gemacht hast und du kannst dir sicher sein, dass der Urheber deine Straftat zweifelsfrei nachweisen kann. Spare dir dumme Ausreden wie diese:
- Hab ich nicht gewusst!
- Das ist doch Schrott und hat keine Schöpfungshöhe.
- Da stand noch nicht mal Copyright drauf.
- Sowas kann doch jeder Depp erstellen.
- Kann ja jeder behaupten, der Urheber zu sein.
- Der hätte es ja nicht ins Internet laden müssen.
- Aber die KI … blablabla
Spätestens, wenn der Strafbefehl oder der Gerichtsbeschluss nebst Kostennote ins Haus flattert, geht allen Tätern ein Licht auf und sie begreifen, dass man nun für eine noch teurere Abmahnung mit Deppenzuschlag zahlt.
Treibst du durch dein Verhalten die Eskalation voran, kannst du die ursprüngliche Summe erfahrungsgemäß verdoppeln, verdreifachen oder eine Null dranhängen. Doppelte Anwaltskosten, Gerichtskosten zzgl. zu den regulären Abmahnkosten und Schadensersatz – das läppert sich und hätte man sich durch Wohlverhalten sparen können.